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Gruß Jan
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Gruß Jan
toll, 100Euro für TÜV zusätzlich jedesmal wenn man mal einen bewegen will, positiver Effekt = 0
aber was sagt mir diese Aussage:
" Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung." Darf man das jetzt wieder, laut telefonischer Auskunft meiner Zulassungsstelle vom letzten Jahr wäre das nicht erlaubt?!
Gruß
Ron
Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Das funktioniert NUR mit entwerteten Kennzeichen, die bei der Stilllegung gleichzeitig für dieses Fahrzeug wieder reserviert wurden, oder bei gekauften Gebrauchtwagen, wenn dafür bei der Zulassungsstelle ein Kennzeichen reserviert wird und die Versicherungsbestätigung vorliegt.
Ein nicht reserviertes Kennzeichen könnte ja schon wieder an einen anderen Halter eines anderen Fahrzeuges vergeben sein.
Moin,
wie bekommt man denn dann ein abgemeldetes Auto zum TÜV wo man kein altes Kennzeichen hat. Wie soll man vor dem TÜV mal bremsen Freifahrten und ähnliches bei Autos die lange gestanden haben. Mal wieder super durchdacht das ganze.
Wobei ganz ehrlich, genutzt habe ich solche Kennzeichen noch nie. Abgemeldetes Auto kann man ja auch schleppen, bracht mal halt LKW schein um zugfahrzeug und PKW im Gezogenen. Wobei das nur für kurze Strecken sinnvoll ist. Längere halt mit einem Entsprechenden Anhänger, da haben natürlich die Jüngeren wieder das Problem mit dem Führerschein und Anhänger und 3,5t
Das mit dem eintragen der Fahrzeuge beim Amt kann ich ja noch verstehen, da wurde wirklich zu viel geschummelt und x Autos mit einem Kennzeichen bewegt. Aber das mit dem TÜV, na da haben die mal wider prima Lobbyarbeit gemacht, da wird dann zwar nicht unbedingt mehr Umsatz gemacht, aber die Mangel Statistik wird nach oben getrieben und so Argumente für kürzere Prüfzyklen für alte Autos geschaffen.
ist doch kein Problem.
kurzzeit kennzeichen für ein Auto mit gültiger HU besorgen,irgendwo dranschrauben und den schein nicht dabei haben.
kostet 20,- laut deren entwurf.
wo ist also das Problem?
Zitatwo ist also das Problem?
... Dass dabei dann kein Versicherungsschutz besteht, wenn mit dem Wagen ein Unfall gebaut wird?
Da kannst dir auch gleich einfach selber Kennzeichen malen und ans Auto hängen, gleicher effekt...
Also in einem großen deutschem Forum, das mit "Motor-" anfängt und mit "-Talk" endet würde jetzt sehr laut gebimmelt werden, wegen der Diskussion illegaler Aktionen......
@ Michael S.
Wieso braucht man einen LKW-Schein um ein Auto abzuschleppen?
Moin !
Wieso braucht man einen LKW-Schein um ein Auto abzuschleppen?
Den braucht man in der Tat, wenn das geschleppte Auto nicht angemeldet ist - guckst du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Also in einem großen deutschem Forum, das mit "Motor-" anfängt und mit "-Talk" endet würde jetzt sehr laut gebimmelt werden, wegen der Diskussion illegaler Aktionen...
Manchen Menschen ist eben nicht klar, daß in öffentlichen Foren jeder mitlesen kann, bevor sie solche Vorschläge absondern...
Gruß hp.
@ Michael S.
Wieso braucht man einen LKW-Schein um ein Auto abzuschleppen?
Weil es einen wichtigen unterschied Zwischen Schleppen und Abschleppen gibt.
Abschleppen ist es ja nur bei einem Fahrzeug mit einer Panne. Da braucht man Vorne nur den für das Zugfahrzeug passenden Führerschein, im Abgeschleppten muss man nur in der Lage sein das Fahrzeug sicher zu bedienen.
Ist das Fahrzeug allerdings nicht defekt oder halt nicht angemeldet ist es Schleppen und dann ein Zug mit mehr wie 3 Achsen und deshalb LKW Schein erforderlich.
Wobei man für das schleppen eine behördliche Genehmigung benötigt. Nach Paragraph 33 StVZO dürfen Kraftfahrzeuge nicht als Anhänger genutzt werden. Die Verwaltungsbehörde kann in Einzelfällen Ausnahmen erteilen.
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