Frage zu Roten Händler Kennzeichen

  • Hallo Freunde,


    wenn ich mir ein Fahrzeug in einem EU Land kaufen möchte kann ich das ohne Probleme mit den roten Händler Kennzeichen von z.B. Österreich nach Deutschland überführen oder bekomm ich Probleme an der Grenze ( wenn eine Kontrolle ist ) oder brauche ich immer noch wie früher Zollkennzeichen ?
    Kann ich auch ein Kfz aus der Schweiz überführen mit roten Händler Kennzeichen oder wie kann ich das machen, weil wenn man einen PKW nach D bringen will muß man Ihn Verzollen ! Aber wie ist das wenn ich ein Kfz in D gekauft habe und die kürzerste, schnellste Route durch die CH führt.
    Wer kann mir da weiter helfen oder hat damit schon Erfahrung gemacht ?


    Audi Coupè GT 5S

  • Hi



    So viel ich weiß darf man damit nicht ins Ausland fahren, glaube ein Seat Händler hier im Dorf hat das Kennzeichen abgeholt bekommen, da jemand damit nach Frankreich gefahren ist. Das ist aber schon Jahre her.

    Die Einspritzanlage, bildet einen Höhepunkt in der Entwicklung der Gemischaufbereitung. Sie befördert den Vergaser mit einem Fußtritt ins technologische Abseits.

  • PS: Als Privatmann darfst Du keinerlei Fahrten ohne den Halter des 06-Kennzeichens machen,
    und er darf sie Dir nicht überlassen. Wirst Du erwischt, habt ihr beide ein großes Problem.



    So ist es nicht ganz,denn ich kann jemanden beauftragen einen Wagen auszuliedern oder abzuholen,allerdings schriftlich.



    Das mit der Freigabe für Auslandsfahrten ist mir neu,meines Wisens nach war an der Grenze Schluß.



    Aber eins kann man als Konsens sagen: Der deutsche Staat hat den Besitzern von roten 06 er Kennzeichen arg auf de Socken getreten,denn früher verkieh die jeder an jeden und im Ruhrpott waren die "letzte Preis " Händler ohne deutsche Sprachkenntnis in Scharen damit unterwegs um sich Fahrzeuge anzusehen.


    Hatte selber rote 06 er Kennzeichen(bis 12/07) und mir haben sie zwischendurch auch 2-3 mal auf die Pfoten gehauen,war aber auch zu praktisch ne Nummer zu haben mit der man morgens mit nem Golf GTD zu Arbeit fuhr,abends mit dem TT übern Berg gekracht ist und auch noch Geld verdienen konnte.



    Nix mehr mit Wollmilchsau !!!!



    Habe meine aber abgegeben sind nicht eingezogen worden,das Finanzamt,meine Zeit und der Autohandel haben nicht mehr unter einen Hut gepasst.

    NSU TT

    NSU TT im Aufbau !!
    NSU TT Rennfahrzeug
    Audi 80 GTE quattro (PV)

    Audi S6 20v turbo
    VW K70 LS

    VW Golf GTI 16V Rallyefahrzeug

    VW Golf GT syncro






    http://www.nsu-bergrennsport.de/

  • @ prinz


    Was meinst du denn genau mit "auf die pfoten gehauen" bei deiner 06er Nummer?


    Ich hab ja (bzw. läuft auf meine Mutter) ein Gewerbe angemeldet für Fahrzeugaufbereitung & Fahrzeughandel. Wollte mir jetzt dafür demnächst auch mal ´ne 06er Nummer holen.
    Hab mich auch schon bei Versicherung, Straßenverkehrsamt und Finanzamt erkundigt und finde so wie ich das sehe keine nennenswerten Haken.
    Versicherung so ca. 450€ im Jahr (wollen die mir nur i.V. mit einer Betriebshaftpflicht geben ?( ), steuern 191€/Jahr und Fahrtenbuch muss geführt werden. Nummer darf (soll) für Prüfungs und überführungsfahrten genutzt werden.
    Soweit alles klar.
    Also es kommt öfters vor das ich mal ein abgemeldetes Auto aufbereiten soll. bisher hab ich das immer entweder per Trailer geholt oder abgeschleppt, was ja nicht wirklich legal ist, aber hier fahren kaum grün-weisse rum und interessieren tut die das eigentlich auch nicht.
    Dafür werd ich dann künftig die roten Nummern nehmen.
    Ich werd dann wohl auch meinen 78er Typ81 und meinen 90er mit der Nummer ab und zu bewegen. Gibt es was, das dagegen spricht? Ich meine wie will man mir nachweisen das ich das Fahrzeug nicht prüfe oder überführe?
    Eigentlich tue ich ja nix illegales sofern ich alles im Fahrtenbuch eintrage, oder?


    mfg Kai

  • moin,


    rote 06er kennzeichen sind nur innerhalb deutschlands zulässig (kein versicherungsschutz). fahrer dieser dürfen natürlich auch andere personen sein als der halter. entsprechende eintragungen sind in dem roten fahrzeugschein vorzunehmen. übrigens sind diese kurzzeitkennzeichen (meist für 5 tage) auch nur innerhalb deutschlands zulässig. ausserhalb deutschlands hat man damit keinen versicherungsschutz. für grenzüberschreitende fahrten gibt es extra diese sonderkennzeichen mit dem roten feld. die dafür notwendige deckungskarte der versicherung fällt dann nämlich deutlich teurer aus.


    das sind die mir bekannten regularien. um sicher zu gehen würd ich die zulassungstselle meines vertrauens anrufen.


    gruss marco

  • [quote='prinz-tts','index.php?page=Thread&postID=174848#post174848']PS: Als Privatmann darfst Du keinerlei Fahrten ohne den Halter des 06-Kennzeichens machen,
    und er darf sie Dir nicht überlassen. Wirst Du erwischt, habt ihr beide ein großes Problem.



    @prinz tts


    die roten kennzeichen gehören ja meinem Vater also brauch ich den Halter nicht mitnehmen zur Überführung und er darf sie mir auch überlassen.

  • Kai:


    Das ist alles nicht so einfach wie früher.


    du führst das rote Fahrtenbuch und ein Begleitheft,also ein Heft in dem du die einzelnen Fahrten einträgst.


    rotes Buch- nur das Fahrzeug eintragen


    Begleitheft- die Fahrten eintragen,also kannste damit dann auch mehrmals mit einem Auto fahren.


    Auflagen könnten sein: Im Begleitheft wird Abfahrstzeit,Ankunftszeit, Stecke, Abfahrtsort und Ankunftsort geführt,natürlich mit den Daten des Fahrzeugs .


    Einsatz nur gewerblich(also nix zum Auditreffen mit 4 Mann und Gepäck am Sonntag)


    Bei häufig wiederkehrenden Fahrzeugen werden die mißtrauisch.


    Dann solltest du beim Tausch des roten Hefts,alle Daten in Ordnung haben.


    Die werden mit Meldungen der Polizei verglichen,also Samstag um 13 Uhr an der Stelle gesehen,oh das haben sie ja nicht eingetragen,gibt Anschiss.


    Außerdem geht eine Kopie der Fahrzeugliste ans Finanzamt.

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  • Also:


    in meinem Bescheid steht: KEINE AUSLANDSFAHRTEN


    dazu: Prinzipiell kann dir KEIN DEUTSCHER Beamte, egal ob Polizei oder Zulassung, was machen wenn du damit ins Ausland fährst.
    Der letzte Beamter auf der ZLS sagte mir: Er sagt dazu nichts mehr.
    Es kann aber sein, dass dir der ausländische Polizist das Kennzeichen abnimmt und dann hast du ein Problem, denn das ist der deutschen ZLS nämlich egal.



    Und es ist wirklich härter geworden:
    Ich musste neulich auch auf der ZLS vorsprechen, wozu eine bestimmte Fahrt diente.



    Und @Kai:


    wenn dir ne Versicherung ne betriebshaftpflicht dazu verkaufen will, sag ihm du willst keine oder gehst woanders hin.


    Gruß
    Cim

  • Zitat

    Für zuverlässige Gewerbetreibende im Kraftfahrzeugbereich kann auf Antrag ein Rotes Dauerkennzeichen für Probe, Prüfungs- und Überführungsfahrten zugeteilt werden (§ 16 Fahrzeugzulassungsverordnung - FZV).
    Hinweise zum Roten Dauerkennzeichen aufgrund der neuen Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) zum 01.03.2007:
    - "Fahrten zur Anregung der Kauflust" z. B. durch Vorführung in der Öffentlichkeit werden nicht mehr als Probefahrten anerkannt. Probefahrten durch Privatpersonen wegen Kaufabsicht sind aber weiterhin zulässig.
    - Die Kennzeichen werden zur betrieblichen Verwendung ausgegeben. Die Kennzeichen dürfen nicht an betriebsfremde Personen zu deren freien Verwendung ausgegeben werden.


    Auslandseinsatz Händlerkennzechen

    Einmal geändert von Andi (Übermorgen um 73:53 Uhr) Grund: Beitrag zwischenzeitlich von der eigenen Vergangenheit überholt.



    Quis custodiet ipsos custodes?



  • @ andi


    ich darf aus deinem verlinkten script zitieren:


    "Artikel 35 Absatz 1 Buchstabe a des Wiener Übereinkommens über den Straßenverkehr (1) bestimmt, dass
    die Vertragsparteien den Betrieb eines von einer anderen Vertragspartei zugelassenen Kraftfahrzeugs nicht
    verbieten dürfen, wenn sein Fahrer eine Zulassungsbescheinigung mit sich führt. Die Vertragsparteien müssen
    außerdem die von anderen Vertragsparteien nach den Bestimmungen des Übereinkommens ausgestellten
    Zulassungsbescheinigungen anerkennen. Das Übereinkommen enthält jedoch keine Bestimmung, die die Vertragsparteien
    verpflichtet oder es ihnen ermöglicht, die Benutzung von Fahrzeugen zu verbieten, die nicht
    dem Übereinkommen entsprechen."



    Daraus folgt für mich persönlich, dass ich in Ländern in denen das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr gilt, mit roten Kennzeichen fahren darf.
    Ich möchte das aber nicht einem österreichischen Polizisten erklären, während er meine Nummern abschraubt.
    (in der ZLS telefonierte mein Sacharbeiter mit einem dem in Belgien die Schilder abegemacht wurden. Zitat:" Da kann ich nichts machen. Rufen sie den in Belgien an, der sie runter geschraubt hat, er möge sie ihnen bitte wieder schicken."


    Bescheuerte EU: Alles einheitlich aber nichts geklärt.


    Gruß
    Cim

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