Hallo Leute!
Zu später Stunde noch eine kleine Rätselaufgabe...
Seit 1.1.2010 ist die AU ja Mitbestandteil der HU. Ohne bestandene AU keine HU-Plakette. Soweit, sogut.
Besteht man beim TÜV die HU, aber nicht die AU, gibt es 2 Möglichkeiten:
- der TÜV stellt den Motor ein, um auf die erforderlichen/vorgeschriebenen Abgaswerte zu kommen und man erhält die ersehnte Plakette. Ich kann mir aber beim besten Laibe nicht vorstellen, daß der TÜV Werkstattaufgaben übernimmt, für die man normalerweise löhnen muß. Ist ja nur ein Technischer Überwachungs Verein... weswegen man zur Möglichkeit 2 verwiesen wird, nämlich der...
- ...Wiedervorführung... für die man natürlich nochmals Gebühren abdrücken muß... Geschäftssinn eben... Für das korrekte Motor-Einstellen einer anderweitigen Werkstatt und dem nochmaligen Sprit-, Geld- und Zeit- verbrauchendem Procedere bei Wiedervorführung ganz zu schweigen.
Stellt der TÜV seit der diesjährigen HU/AU-Umstellung unkorrekte Motor-/Abgaswerte ein? Oder nicht? Wie sind Eure Erfahrungen? Von meiner Seite würde ich es vorziehen, die AU gleich in einer Werkstatt (samt korrekter Einstellung bei Unklarheiten) machen zu lassen und mit dem Wisch zu fälligen HU zu fahren... somit hätte ich alle Spatzen gefangen...
Mir geht es hier nicht darum, den ein oder anderen "Haiamann" (früher: "Fünfmackstück") zu sparen! Sondern teilweise elendigem Gedöns wegen hin-und-her fahrens,... Genöle, weil dat-und-dat nicht stimmt aus dem Weg zu gehen... und um gleich Nägel mit Köppen zu machen! Zum TÜV fahren wohl die wenigsten gerne. Und ich am allerwenigsten
Vielen Dank im vorraus für Meinungen, Anregungen und Antworten!