Wechselkennzeichen wie,was,wofür?

  • Da das Ding mit dem Wechselkennzeichen ja so gut wie durch ist, stellt sich jetzt die Frage, für welche Autoart, welches Alter etc das nun wirklich gedacht ist. Die reden ja nur dauernd von "einem Youngtimer und einem Elektrofahrzeug" oder "einem PKW und einem Wohnmobil" usw.


    Soll das so laufen, dass man nur ein vorhandenes und ein NEUES anmelden kann, wenn es sich um 2 oder 3 PKWs handeln soll, oder kann man zb. vorhandene Sommer-und Winterfahrzeuge auf ein Kennzeichen umschreiben lassen?


    Was auch noch interessant sein dürfte: Wie siehts rechtich aus mit dem Verweilen des im Moment nicht genutzten Fahrzeugs am Straßenrand anstatt auf nem privaten Stellplatz, Halle etc?

  • Hallo!


    Diese Sache mit dem WKZ (Wechselkennzeichen) verfolge ich auch schon seit geraumer Zeit. Daß es kommen soll, scheint ja wirklich festzustehen.


    ...stellt sich jetzt die Frage, für welche Autoart, welches Alter etc das nun wirklich gedacht ist. Die reden ja nur dauernd von "einem Youngtimer und einem Elektrofahrzeug" oder "einem PKW und einem Wohnmobil" usw.


    Soll das so laufen, dass man nur ein vorhandenes und ein NEUES anmelden kann, wenn es sich um 2 oder 3 PKWs handeln soll, oder kann man zb. vorhandene Sommer-und Winterfahrzeuge auf ein Kennzeichen umschreiben lassen?


    Auf DIESE beiden Fragen weiß wohl bisher noch niemand eine Antwort. Meine Hoffnung ist, daß man schlicht und einfach bis zu 3 (besser noch mehr) Fz. auf ein Kennzeichen anmelden kann. Egal wie alt das Fz., PKW oder Wohnmobil, Motorrad, Elektro, Neuwagen, Sommer/Winter, Saison oder sonst was.


    Zitat

    Was auch noch interessant sein dürfte: Wie siehts rechtich aus mit dem Verweilen des im Moment nicht genutzten Fahrzeugs am Straßenrand anstatt auf nem privaten Stellplatz, Halle etc?


    DAS sollte eigentlich keine Probleme geben. Die diversen Fz. wären ja angemeldet und mit einem Kennzeichen versehen. Um Missbrauch zu verhindern, sind wohl überlegungen da, ein "geteiltes" Kennzeichen zu verwenden/auszugeben. Die eine Hälfte, samt Zulassungs- und TÜV-Stempel, bappt an allen Fz. und die andere Hälfte wird/soll dann immer nur an das (Halb-) Nr.-Schild des Fz. gesteckt, welches man auch gerade benutzt.


    Guckst Du auch hier: http://www.fr-online.de/in_und_ausland/auto/?em_cnt=2694624&


    Wie die ganze Sache dann mal fertig gebacken aussieht...? Lassen wir uns überraschen.


    Gruß, Stephan

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Autos die gerade nicht benutzt werden, auf der Straße rumstehen dürfen.


    Gruß
    Cim

  • Also ich kann mir nicht vorstellen, dass die Autos die gerade nicht benutzt werden, auf der Straße rumstehen dürfen.


    Gruß
    Cim


    Da könntest Du evtl. doch Recht haben.


    Wikipedia erachte ich nicht unbedingt als DAS Maß der Informationsmedien, aber wenn ich mir die letzten beiden Sätze aus diesem Absatz durchlese, sieht die Sache schon wieder anders aus.


    Mir persönlich wäre das Wurscht. Eine Garage habe ich ja. Nur das rangieren der beiden Fz. wäre bescheuert. 200m mit'm B5 zur Garage, B2 raus, B5 rein damit er von der Gasse ist und nach der QP-Bewegungsfahrt der ganze Gulasch wieder andersrum. Was'n Blödsinn :Z)


    Gruß, Stephan

  • In der Regel haben Leute die mehrere Autos haben auch den Platz zum parken dazu !


    Dumm wäre es natürlich für die die keinen Stellplatz haben aber mehrere Fahrzeuge möchten und es dann an dem Stellplatz liegen würde .





    Ingo


    8)

  • So wie es bislang aussieht soll man das WKZ z.b. nur an meinetwegen zwei oder drei AUTOS nutzen können oder an zwei oder drei Motorrädern. Der tausch zwischen Auto UND Motorrad soll angeblich dann nicht gestattet werden.
    Und ich denke da wirds dann auch schon was schwieriger werden wenn man Beispielsweise einen Caddy hat, der als LKW zugelassen ist. Ob das dann geht?!?
    Und in wiefern die das mit Auflagen verknüpfen wird sich noch raus stellen. Kann mir auch gut vorstellen das Vatter Staat z.B. sagt "ein Auto muss mindesten EURO soundso erfüllen" oder sowas in der Art...
    Es nur auf reine Elektroautos zu verknüpfen wäre momentan wohl noch etwas lecihtgläubig. Soweit sind wir noch nicht. Es kursierte mal in den Medien "Man könnte sich dann..."


    Das verweilen am Straßenrand ist schon geklärt. Das darf NICHT! Das Fahrzeug was grad kein Kennzeichen dran hat muss dann entweder in der Garage oder auf umfriedeten Grundstück stehen.

  • Ich habe Vorgestern mit meinem Versicherer gesprochen. Dieser hat sich auch in meinem Beisein an einer anderen Stelle informiert. Und demnach steht fest das noch nichts klar ist. Wohl das es diese Kennzeichen geben könnte, es aber noch keine Regeln gibt wie und wonach das Ganze Versichert wird. Von anderer Seite wird viel darüber gesprochen das man für die Fahrzeuge ein geteiltes Kennzeichen bekommt. Somit kann jeder erkennen das dieses Fahrzeug im Grunde angemeldet ist. Warum sollte es dann auch nicht an der Straße vor der Haustür stehen dürfen. Persönlich finde ich diese Möglichkeit schon klasse, bin jetzt mal gespannt ob es wirklich interessant ist wenn eine Umsetzung erfolgt. :)


    Gruß Martin

  • Wie ist das denn in den Ländern geregelt die so ein Kenzeichen schon haben, man muss doch nicht immer alles Neu erfinden.


    Vermute aber und das ist wenn man mal richtig überlegt auch gut so. das keine Autos ohne Schild im Öffentlichen Verkehrsraum stehen dürfen. Jetzt überlegt mal, in einer Straße in der es sowieso schon zu wenige Parkplätze gibt, würde nur jeder 5. Anwohner ein zusätzliches Auto abstellen wollen.


    Wer meint das er das Geld für 2 Autos hat, der sollte dann auch das Geld für einen Stellplatz haben.


    Ich finde die Idee gut und würde die Einschränkung mit nur dem Auto mit Schild auf der Straße gut finden. Es reicht ja wenn das Auto auf Privatem Grund steht, muss ja nicht zwingend eine Garage sein, halt nur nicht auf der Straße.


    Aber mal abwarten ob es wirklich kommt und wie es dann Läuft.


    Toll wäre auch ein Wechsel H Kenzeichen.

    MFG MS
    PS Schlecht Schreiben konnte ich schon immer Gut ;)
    http://www.audi-apostel.de
    Ist nicht meine Seite aber mein Auto ist mit Drauf (90 S2) ;)

  • Wie ist das denn in den Ländern geregelt die so ein Kenzeichen schon haben, man muss doch nicht immer alles Neu erfinden.


    Auf einer öffentlichen Strasse darf kein Fahrzeug ohne Kennzeichen abgestellt werden. Wechselschilder gibt es unter ähnlichen Fahrzeugen, dh. Motorrad zu Motorrad oder dann Auto zu Auto oder Auto zu LKW. Bezahlt wird immer nach dem grösseren Fahrzeug (das mit mehr Hubraum oder Leistung bei Haftpflicht oder Fahrzeugneuwert bei Kasko).


    So komisch teilbare Schilder wie bei Euch in Deutschland angedacht, gibts bei uns nicht... ;)

    Gruss Mike

  • Ach ja, Nachtrag: Gibt pro Schild max 2 Fahrzeuge (leider, weil sonst hätte ich noch mehr)... 8)


    Erst wenn das Fahrzeug 30 ist, kann es als Veteran geprüft werden. Dh. in originalem Zustand, vor allem optisch sehr gepflegt und einwandfrei. Dann wird es speziell als Veteran geprüft und muss dann nur noch alle 6 Jahre geprüft werden und man darf 6 Fahrzeuge auf ein Kennzeichen nehmen (Sammler-Nr.). Aber da sind sie sehr streng, was die Zulassungs-Kriterien als Veteran anbelangen! Und man darf auch nicht soviele km machen pro Jahr, glaubs 1500 km ist die Regel.

    Gruss Mike

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