TÜV-Eintragung

  • Frage 1:
    Wenn ich die schwarzen Rückleuchten von Treser an meinen Audi 80 Typ 81 hinbastel, muss ich die dann auch beim TÜV eintragen lassen obwohl dieses E-Prüfzeichen drauf ist, oder nicht? ?(


    Frage 2:
    Mit welchem Material schließe ich am besten den Spalt (0,2-0,4 mm) zwischen der Rückleuchte, die ich in der Mitte gekürzt habe, damit es am wenigsten auffällt? ?(


    Vielen Dank an alle Antworten
    Fury

  • Hallo Fury,


    Bei meinem 90er mussten nach dem Einbau anno 1986 die Original Treser-Rückleuchten (Typ 53380) für den Typ81/85 trotz E1-Prüfzeichen noch eingetragen werden. In den Fahrzeugpapieren steht dann unter Pos.33 Bemerkungen: * Treser Heckleuchten E1 53380 *


    Die Diskussion über die Eintragungspflicht gab's hier schonmal (leider beim großen DB-Crash Ende April in die ewigen Jagdgründe eingegangen :( ). Damals hatte sich herauskristallisiert, dass die Leuchten nicht mehr eingetragen werden müssen --- E1-Prüfnummer soll angeblich ausreichen. Offenbar wurden da die Zulassungsbestimmungen ausnahmsweise mal gelockert ;)


    Wie das allerdings aussieht, wenn Du die Leuchteneinheit modifizierst ... Stichwort Kürzung der Mittelblende ... bin ich überfragt. Streng genommen erlischt dann die Gültigkeit der E1-Prüfnummer; vielleicht mal gaaanz unschuldig beim freundlichen TÜV/DEKRA Deines Vertrauens anfragen, um absolut sicher zu gehen.


    zu Deiner Frage 2 musst Du auf die "Heckblenden-Kürzungsspezialisten" hier im Forum hoffen; ich hab' wie gesagt noch die originale Heckblende für den Typ81/85 ergattert :D:D . Ich schätze aber mal, dass da ein schnell aushärtender 2-Komponentenkleber angesagt ist.


    Gruß Lothar

    "L E B E N" . . .


    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

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