Audi Orig.Speedline 15" mit 205/50 R15 auf Typ81?

  • Hoi!

    Hab heute extrem günstig 4 Speedlines + Ersatzrad (4x108,15") bekommen, auf denen 205/50R15 montiert sind.

    Meine Frage ist die: Bekomme ich diese Felgen/Reifen Kombi auf meinem Typ81 Coupé eingetragen und wenn ja, was brauch ich dazu an Unterlagen?

    grüße Marius

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmm (1. Februar 2009 um 12:04)

  • .. da brauchst Du die ABE/ABG für die Felgen ... und bei ET's unter 37 musst Du bei 205/50er Schluffen die Radläufe bördeln; mit 195/50er Dimension kommste ohne Karosseriearbeiten aus.

    Das Tüv-Gutachten zu den Felgen ist eventuell auch in der TÜV-Datenbank vorhanden; einfach mal vorsprechen

    Viel Erfolg 8)

    "L E B E N" . . .

    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

  • Jemine...hätte niemals gedacht, dass ich da Bördeln muss. Hatte meine ET20 ATC Cup schon auf nem VFL Coupé und da musste ich grade so bördeln.

    Gibt es das Gutachten auch bei Audi (Ist ja ne Audifelge)?

    Bzw. wieso wird da nicht einfach die Dimension der Felge eingetragen (da Original-Audi) und die Reifengröße?

    Ich weiß, sowas sollte man davor abklären, aber die Gelegenheit war so günstig,da konnte ich nich groß überlegen!

  • Moin Marius 8)

    Na wenn Du gleich gesagt hättest, dass es eine OEM-Felge von Audi ist, brauchste auch kein Gutachten; auch wenn die Felge bei Speedline produziert wurde. In dem Fall ist ja die VAG-Teilenummer auf der Felge eingeprägt. Das ist dann genau so wie mit den Original Audi Speichenfelgen, die bei Ronal gefertigt werden (quasi R8 ohne Tiefbett :D )

    Und mit dem Bördeln kommt's wie gesagt auf die Einpresstiefe an; aber da gibt's bestimmt Ermessensspielraum beim Prüfingenieur ;)

    z.B. im Ronal R8 Gutachten steht nämlich nur, dass die Freigängigkeit der Räder gewährleistet sein muss bzw. durch "geeignete karosserietechnische Maßnahmen" herzustellen ist.

    Mein 90q musste mit den oettinger-Felgen 7Jx15" ET37 und 205/50er Schluffen gebördelt werden; passierte aber Gott sei Dank bereits "ab Werk" :thumbup: ... und die Radläufe sind bis heute - dank guter Pflege - komplett rostfrei.

    Na denn .. Viel Spaß mit den "Breiten Schwarzen" ;)
    Schönen Sonntag!

    "L E B E N" . . .

    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

  • Hi Lothar;)

    Solche sinds:

    D.h. jetzt konkret, dass ich einfach mit den montierten Räden zum TÜV (nicht Dekra,da Süddeutschland) fahre und dem sage, diese Reifendimension möchte ich eintragen lassen, und der trägt mir dann die Kombi mit der original-Teilenummer ein?

    Und der dann höchstens sagen kann a) nene, Reifenumfang zu abweichend wegen Tachoanpassung oder b) nene,da musste bördeln? Aber nich c) nene, die Felgen trag ich dir nicht ein, da ich nix von wegen Traglast/Radlast etc.?

    Sorry,dass ich da so dumm frage,bin halt bisher immer top vorbereitet zum Tüv mit Gutachten, neuen Reifen usw usw, das klappte immer. Hatte auch für die 17" Boleros (original Audi S4 V8 z.B.) ein Gutachten gebraucht für meinen 100er, welches es sogar gab.

  • .. genau so sollte das möglich sein, da die Typ89-Felgen meist auch eine Freigabe für die Typ81/Typ85 haben .. bzw. umgekehrt.
    So wie's aussieht, sind das die OEM-Reifen von Audi, d.H MIT Audi-Teilenummer.

    Und Vorführung bei DEKRA / KüS / GTÜ funzt natürlich auch .. "TÜV" ist nur sprachlich geläufiger ;)

    Tachoangleichung brauchste NICHT (zumindest nicht beim Fünfzylinder mit Tacho: w=1080) -- ich hab' die 205/50er auch auf 7Jx15"-Felgen auf dem oettinger .. und zwar OHNE Tachoangleichung.

    Nur zur Info: Der oettinger war "in jungen Jahren" auch schon mal in Deutschland mit diesen elendigen Vorschriften zugelassen :D ... und da war Alles ordnungsgemäß eingetragen; wie gesagt: Bei mir MIT Bördeln aller 4 Radläufe.

    Na denn .. VIEL ERFOLG -- und dann: "Gudd' Schbass" mit den Breitschlappen ;)

    ...uuuund: Es GIBT keine dummen Fragen -- nur dumme Antworten! :thumbsup:

    Schönen Restsonntag!

    Gruß Lothar

    "L E B E N" . . .

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    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

  • Sodele...

    Hab se heut mal draufmontiert. ET45 haben sie, also fällt Bördeln schonmal weg;)

    Wirken etwas klein, aber sieht doch ganz nett aus;) dann im April gleich zum Tüv (Dekra usw dürfen sowas bei uns NUR mit Gutachten für DEKRA, mit Felgen ohne Gutachten sowie Tüv-Prüfberichten dürfen die beim Dekra nix machen.

    grüße Marius

  • Hoi Marius

    Einfach draufschrauben und losfahren, FALLS Du die neuen Fahrzeugpapiere namens "Zulassungsbescheinigung Teil1+2 hast.

    Die Felgen sind Original Audi-Felgen -- Teile-Nr. 893.801.025 P -- und BRAUCHEN KEINE ABE bzw. Eintragung. Lediglich die Felgendimension muss für den Typ81 zulässig sein ... und das IST SIE definitiv!!

    Falls Du allerdings noch die alten Papiere KFZ-Brief/Fahrzeugschein hast, solltest Du die Papiere umschreiben lassen auf Neue .. in dem Fall dürftest Du diese Rad-/Reifenkombination nur dann fahren, wenn sie EXPLIZIT im Fahrzeugschein aufgeführt ist; bei den Neuen reicht es, wenn sie in der Freigabeliste des Herstellers steht.

    Viel Spaß mit den Speedlines :D

    "L E B E N" . . .

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