http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=le2hojzvz4y1
bzw wer hat diese roten Rückleuchten zum Verkauf?
Gruß
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bzw wer hat diese roten Rückleuchten zum Verkauf?
Gruß
Roter transparenter Rückleuchtenlack... nix legal. Aber wen interessierts...
http://www.autoscout24.de/Details.aspx?id=le2hojzvz4y1
bzw wer hat diese roten Rückleuchten zum Verkauf?
Gruß
Kommt drauf an... Für 2900€ könnt´s deiner sein.
den hab ich letztes jahr nachts in wolfenbüttel gesehen. hab sogar fotos gemacht hähä
sah sehr gut aus war aber neuer lack
Wo sieht man denn da "rote" Rueckleuchten ?
Gruss
kann ich auch nicht sehen,aber in der Beschreibung stehen sie mit drin.
Wer weis was der Verkäufer damit meint.
@all
es gibt da in einigen zubehörläden transparenter lack meist in rot oder schwarz zu kaufen. die dosen kosten bei atu ca. 15 euro und man kann damit mehr oder weniger legal die rückleuchten farblich verändern.
ich habe vom tüv bayern ein gutachten über ein paar gefärbte rückleuchten in dem nicht steht über welche farbe noch welche automarke es sich handelt ich hatte mir nur mal in der bucht für den damaligen polo welche gekauft. darin ist nur die rede von e prüfzeichen das haben die lasierten ja trotzdem noch und das die form original bleiben muss, die verändert sich beim lasieren auch nicht und es müssen rückstahler sprich katzenaugen verbaut werden und ich habe das am einigen autos von mir gemacht und damit auch tüv bekommen. man sollte natürlich nicht zum schärfsten tüvler gehen.
die polizei hat da auch noch nie was gesagt . ich achte natürlich darauf das ich die dinger nicht tief schwarz mache sondern so einfärbe das die leuchtkraft noch immer gegeben ist.
gruss heiko
ach so,
bei den rückleuchten aus dem netz sind die blinker rot lasiert worden und die rückstrhler in weiss gelassen wegen dem besseren sehen. ein lasierer sieht das!! ( grins)
gruss heiko
Angeblich gab es in England komplett rote Rückleuchten- Bilder habe ich aber noch nie gesehen.
Ansonsten sind nach landläufiger Meinung jegliche Änderungen an einer Leuchte verboten. Punkt. Wenn man mal auf die Dosen mit demlustigen Lack schaut, dann stellt man z.B. fest, dass die Verwendung im Rahmen der STVO NICHT zulässig ist. Auch lasieren ist NICHT legal. Aber jeder muss wissen, was er macht.
Gruß
Bo.
@ bo
generell hast du recht aber wie gesagt das hat der tüv mit katzenaugen abgenommen. ich glaube das liegt wie immer im ermessen des prüfers. ich habe sie aber auch nicht tiefschwarz gemacht wie so viele die mann sieht sondern so das alle lichter noch ausreichend durchleuchten können. selbst bei kontollen der polizei gab es noch nie schwierigkeiten,
gruss heiko
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