Verschiedene Reifengrössen erlaubt?

  • mit entsprechenden einzelabnahmen ( nicht eintragen eines bauteils mit vorliegenden herstellergutachten) besteht nach wie vor die möglichkeit. soll jedoch sauteuer sein, da ja quasi ein einzelgutachten erstellt werden muss. gleiche felgendurchmesser, nur mit unterschiedlich breiten
    pneus, dürften die deutlich preiswertere alternative sein.

    grüsse,-8

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