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habe was .
Verbleibsnachweis
Der Verbleibsnachweis ist für Eigentümer historischer Fahrzeuge wichtig. Er macht deutlich, dass das Fahrzeug kein Abfall ist und sich der Eigentümer nicht von ihm entledigen will.
Ersatzteilgewinnung
Die zuständige Behörde kann trotz des Verbleibsnachweises prüfen, ob vom Fahrzeug Gefahren für die Umwelt ausgehen und ob tatsächlich kein Entledigungswille seitens des Eigentümers vorliegt. Das Fahrzeug darf deshalb nur zum Zwecke der Instandsetzung, Reparatur oder Restaurierung aufbewahrt werden. Eine Aufbewahrung zur Ersatzteilgewinnung (dem sogenannten Ausschlachten) ist nicht erlaubt und führt dazu, dass die Behörde Entledigungswillen unterstellt und das Fahrzeug als Abfall einstuft. Eine Aufbewahrung von Fahrzeugen zur Ersatzteilgewinnung ist nur zertifizierten Betrieben gestattet. Gestattet ist jedoch die Lagerung einzelner Ersatzteile.
Wenn den Verpflichtungen der Altautoverordnungen nicht nachgekommen wird, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
RA Andreas Bode, Burkantat Rechtsanwälte, Hannover
quelle :
http://www.burkantat.de/de65.htm#Die%20Altautoverordnung
es ist schon eine harte sache .
demnach ist es eine ordnungswidrigkeit ein auto selbst zu schlachten, da es nur zertifizierten betrieben erlaubt ist .
mfg eltom