http://www.koeln.de/artikel/Ko…-am-Neumarkt-39083-1.html
ZitatAlles anzeigenUnbürokratischer Weg zum begehrten Aufkleber
Umweltzone: Zulassungstelle verteilt Plaketten am Neumarkt
Ab dem 1. Januar 2008 gilt die Kölner Innenstadt als Umweltzone und darf nur noch mit entsprechender Plakette durchfahren werden. Da viele Fahrzeughalter noch immer keinen grünen, gelben oder roten Aufkleber an der Windschutzscheibe ihres Gefährts angebracht haben, schlägt die Stadt Köln nun unbürokratische Wege ein, um Autobesitzern zu einer Plakette zu verhelfen.
Am kommenden Samstag, dem 1. Dezember, stehen die Mitarbeiter der Kfz-Zulassungsstelle von 11:00 bis 18:00 Uhr am Neumarkt/Ecke Schildergasse und geben zu einem Preis von fünf Euro Plaketten an diejenigen Autobesitzer ab, die ihren normalen Fahrzeugschein oder die neuere Zulassungsbescheinigung I vorzeigen können. Der Wohnsitz der Halter spielt dabei keine Rolle.
Ebenso unbürokratisch können Autobesitzer auf schriftlichem Wege eine Plakette anfordern. Fahrzeughalter mit Wohnsitz in Köln müssen in einem Schreiben an das Ordnungsamt (Amt für öffentliche Ordnung, KFZ-Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Str. 4, 51105 Köln) lediglich ihr Kennzeichen angeben und fünf Euro (bar oder als Verrechnungsscheck) beigelegen. Die begehrte Plakette erhalten sie im Handumdrehen auf dem Postweg zugeschickt.
Fahrzeughalter mit Wohnsitz außerhalb der Domstadt müssen dem Brief an die Behörde zusätzlich eine Kopie des Fahrzeugscheines oder der Zulassungsbescheinigung I beifügen und erhalten die Plakette daraufhin ebenfalls auf dem Postweg.
Informationen zur Umweltzone:
Die Feinstaubverordnung und die verschiedenen Plaketten
Die wichtigsten Fragen zur Umweltzone
Die Ausnahmegenehmigungen
(27.11.2007)
UND tatatatataaaaa:
http://www.koeln.de/artikel/Ko…gelungen-vor-37353-1.html
Zitat...
Bevor ein Fahrzeughalter eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, muss er aber zunächst versuchen, sein Gefährt umzurüsten und dadurch die Emissionen zu senken. Kann er nachweisen, dass eine Umrüstung technisch nicht möglich ist oder an einen unangemessen hohen finanziellen Aufwand gebunden wäre, so kann er einen Gesuch um eine - zunächst auf ein Jahr befristete - Ausnahmeregelung einreichen.
Solche Sonderregelungen werden grundsätzlich allen Anwohnern und Gewerbetreibenden mit Sitz in der Umweltzone gewährt. Anwohner mit entsprechendem Anwohnerparkausweis benötigen erst zum 1. Januar 2009 eine rote, gelbe oder grüne Plakette, da für sie eine verlängerte Umstellungsphase gilt. Oldtimer, Lieferanten lebensnotwendiger Produkte, Handwerker und andere Dienstleister sowie Sonderfahrzeuge dürfen die Umweltzone ebenfalls mit einer Ausnahmegenehmigung durchfahren.
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jetzt hoff ich mal, daß die das in berlin ähnlich machen. arbeit und wohnort im biotop, auto nicht nachrüstbar (schriftliche absage von 6 herstellern) - das sollte wohl reichen?