http://www.tuev-sued.de/upload…0/2anfordkat-oldtimer.pdf
Die Kurzfassung:
Aktuell muss das Fahrzeug dazu 30 Jahre alt sein (Tag der Erstzulassung zählt)
Je originaler das Fahrzeug, je eher ist die Chance auf Zuteilung des H-Kennzeichens.
Die Erteilung bestätigt das dieses Fahrzueg erhaltenswertes automobiles Kulturgut ist !
Alle technischen Änderungen müssen 10 Jahre nach Erstzulassung möglich gewesen sein.
Alle zwei Jahre zur HU kann das H-Kennzeichen wieder aberkannt werden, sollte sich der Zustand entsprechend verschlechtert haben.
Die Zuteilung einer Umweltplakette entfällt, der Oldtimer darf in jede Umweltzone.
Steuerliche Betrachtung (hier Benziner - € pro Jahr - 12 Monate zugelassen):
- der tatsächliche Hubraum wird immer auf die nächsten vollen 100 ccm aufgerundet
- es gibt keinen Audi B2 mit Kat und Euro 2 !
Hubraum | ohne Kat |
mit Kat (Euro 1) | mit Kat (Euro 2) | mit H-Kennzeichen |
1300 ccm |
329 € |
196 € |
95 € |
191 € |
1600 ccm |
405 € |
242 € |
117 € | 191 € |
1900 ccm |
481 € |
287 € |
139 € |
191 € |
2200 ccm |
557 € |
332 € |
161 € |
191 € |
2500 ccm |
634 € |
378 € |
184 € |
191 € |
Seit 2017 gibt es auch die Kombination aus H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen.
Info's hierzu vom ADAC:
https://www.adac.de/infotestra…r/newsletter/FZV2017.aspx
Dadurch ergibt sich z.B. April bis Okt. zugelassen mit H Kennzeichen: 7/12el von 191 € = 112 €.