Entgültige Stilllegung und dann erneute Zulassung???

  • Hi!


    Mich hat gerade fast der Schlag getroffen,ich hab mir was gegönnt :D,habe den abgemeldeten Karren bezahlt zur Hälfte,ihn mit roten Nummern mitgenommen, danach den Rest überwiesen und mir wurden die Papiere zugeschickt.


    Alles gut,nur dass im (alten) Brief und Schein nun ein rechteckiger Stempel drinne ist, auf dem 2 Möglichkeiten angekreuzt werden konnten beim Sachbearbeiter in dem dortigen LRA,und das sieht so aus:


    1) _____l Vorrübergehende Stilllegung


    2) __X__l Endgültige Außerbetriebsetzung


    Also 2) ist angekreuzt...das heißt doch,dass der Bock theoretisch verschrottet werden müsste,aus den Datenbanken der LRAs gelöscht ist und ich somit das KFZ nicht mehr anmelden kann, OBWOHL widersprüchlicherweise ein NEUER Tüv und Asu-Bericht dabei ist bis September 2009,oder seh ich da was falsch?
    Das wäre ja der Burner :evil8:


    grüße Marius

    2 Mal editiert, zuletzt von chaosmm ()

  • Ach du scheisse...ich kotz echt ab!


    Achja,ich habe vergessen zu erwähnen,dass er im Juni 2007 abgemeldet wurde und nen neuen Brief bräuchet ich sowieso,denn der hat noch die alten Papiere!


    Tüv ist doch neu!

    Einmal editiert, zuletzt von chaosmm ()

  • Genauso würde ich es auch machen-und dann den neuen TÜV bericht vorlegen und darauf pochen,das der Sachbearbeiter sich da wohl versehen hat ....

  • Zitat

    Original von golfzwofreak



    ME ist der alte Fahrzeugbrief aber ungültig und somit nicht mehr vorhanden...


    ...ungültig ja...aber die Daten sind nicht weg....

  • Hallo,


    ich habe ein ähnliches Vorhaben.


    Das Coupe quattro, welches ich von audiachim gekauft habe, wurde von Ihm vor ewigkeiten stillgelegt, weil er es mit nach Schottland genommen hatte.
    Der Brief wurde mit einem Stempel versehen und eine Ecke abgeschnitten.
    Zurück in Deutschland hat er es nicht mehr zugelassen.


    Nun stad es wohl so sechs Jahre rum und ich habe es jetzt soweit wieder fit gemacht.
    Meine Zulassungstelle hat erst viel telefoniert und mir dann ungäubig mitgeteilt, dass ich nur TÜV ( normal ) und AU brauche und Ihn dann wieder zulassen kann, ohne Vollabnahme, da ich den alten Brief mit allen Daten noch habe! =)


    Der Tüv Prüfer wollte das zwar nicht glauben, aber bei Ihm werde ich es ja auch nicht zulassen!
    Montag werde ich das QPQ zulassen :D :D :D


    Also nach meinen Informationen kein Problem. ;)



    Gruß Eike

  • Nun, ich komme aus der Branche und KBA ist unser guter Kunde. Die Daten bleiben länger gespeichert, als einem lieb sein kann. Nur jemand müßte sie aus der Datenbank holen... und dann kommt die Bürokratie.


    Das Einwohnermeldeamt speichert z.B. 55 Jahre :D

  • Servus.
    Eine Vollabnahme ist nur nötig, wenn für ein Fahrzeug keine Papiere mehr vorhanden sind und es länger als 7 Jahre abgemeldet war.
    Solange Papiere fürs Auto vorhanden sind ist nur HU/AU nötig, egal wie lange es abgemeldet war.


    schorsch

  • Dieses Thema enthält 15 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registriere dich oder melde dich an um diese lesen zu können.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!