Wann ist tief zu tief?

  • Aloha!


    Habe gestern mein Sportfahwerk eingebaut, habe jetzt hinten garkein (!) Federwegsbegrenzer drin und die vorne noch komplett (nicht gekürzt). Hinten sitzt er nicht auf, auch icht mit 3 Leuten im Kofferraum, vorne allerdings wegen den Ra<dläufen, bei denen wir aber noch die Kanten umlegen. Außerdem kommen Reifen mit einem niedrigeren Querschnbitt drauf, da ich die, welche momentan drauf sind eh nciht eingetragen kriege.


    Was muss ich bei alldem beachten für den Tüv?
    Darf ich mit kompletten (nichtgekürzten) oder garkeinen Begrenzer beim Tüv ankommen? ab wann ist er zu tief für den TÜV?


    Danke für die Hilfe,


    MfG


    Andy

  • Begrenzer auf jeden Fall rein!


    Dann müssen die Räder Platz haben! es darf nichts schleifen auch beim Lenkungsvollanschlag und schneller Fahrt damit!!!


    Die Federvorspannung muß auf jeden Fall 100%gegeben sein!!!


    Richtlinie ist 80 bis 100mm Bodenfreiheit!


    Papiere von dem Fahrwerk solltest du auch haben!

  • Hallo!!


    Ein Kollege von mir fährt einen Golf (passt zwar nich hier rein aber egal), der hat sich die Karre auch tiefer gelegt und wollt es eintragen lassen!!


    Der Tüv wollte aber nich weil der vorne so tief is das die Scheinwerfer mindest höhe nich mehr da war.......naja ein Auge zu gedrückt und es passt!!


    Musste aber leider abgelastet werden und ein Sitzplatz musste dran glauben!!


    Also nich zu tief legen könnte je nach TÜVI nich klappen!!!


    Mfg


    The One

  • die regelung mit ez '88 (oder evtl. war es '87) stimmt nur halb. wenn das fahrzeug nachweislich vor 88 tiefergelegt wurde und es immernoch das alte fahrwerk hat ist es egal. du darfst das fahrwerk aber nicht gegen ein anderes tauschen, wenn du das machst gilt das als neue eintragung. also höchstens die ausgelutschten dämpfer gegen frische tauschen. wenn du ein auto welches vor 88 erstzugelassen wurde jetzt tieferlegen willst musst du dich an die vorgeschriebenen 50cm mindesthöhe halten.
    gruß
    pägger

  • Mal kurz was anders:


    Ich hab in meinen 90 TD auch ein altes 60/40 Jamex-Fahrwerk eingebaut, der ist jetzt auch übelst tief, weils eigentlich nicht für 4Z Diesel/5-Zylinder gedacht ist, der Auspuff kratzt ständig an. Das mit den 50 cm Scheinwerferhöhe kann ich keineswegs einhalten. Das Auto ist EZ 07/86. Ich hab keinen Schein und Brief mehr, da EU-Papiere X(.


    Könnte ich im Fall der Fälle einfach sagen, dass das Fahrwerk im alten Brief eingetragen wurde ? Den hab ich dann halt einfach weggeworfen, stand ja groß drauf, dass er jetzt ungültig sei.


    BG

    Audi 80 2T EZ 06/82

    Audi 80 GTE EZ 03/83

    Audi 80 CD EZ 07/83

    Audi 200 5E EZ 06/81
    Audi 200 quattro EZ 11/85

    Audi 100 CS quattro EZ 02/86

    Audi 100 Avant turbo quattro EZ 01/87

    Audi 100 turbo EZ 12/87

    Audi 100 Avant 2.3 E quattro EZ 02/88

    Audi 200 quattro Exklusiv EZ 08/88

    Audi 90 quattro EZ 90

    VW Golf II GTD EZ 05/86

    MB 308 TSF Metz Feuerwehr EZ 04/81

  • Servus,


    hatte mal kurz nen 2er Golf für ein halbes Jahr. Extrem Tief aber Eingetragen.
    Polizeikontrolle, haben mich zum Tüv geschickt. Lichthöhe n.i.o. Tüv hat Fahrwerk
    ausgetragen.Toll und jetzt? Habe umgebaut auf Jettafront und erneut zum Tüv,
    aber diesmal einem anderen. Hat das ding wieder eingetragen und gut war. Jettafront brachte die Fehlende Lichthöhe zurück.Scheiss Tüv!!!!!!!!

  • Also - laut meinem TÜVi gilt die 50cm nur für Fahrzeuge mit EZ ab 88.
    Alle Fahrzeuge vor diesem Baujahr dürfen -rein theoretisch- die Scheinwerfer auf´m Boden liegen haben...


    So hat er es mir erzählt und nen Text gezeigt.


    Weil mein GTE nun mittlerweile auch "dezent" Richtung Asphalt gefallen ist und es mich selber interessiert hat.


    Wobei auch zu beachten ist, dass es immer heisst "Lichtaustrittskante" und net Scheini-Kante!


    Gerade bei DE´s iss des schon ein wesentlicher Unterschied. (nur als Beispiel: Golf II - normale Scheinis 47cm - mit Ralley-Front wieder auf 50cm...) das kann mal wichtig sein!

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