Schweiz

  • Hat hier jemand ne Ahnung wie ich an eine Schweizer Zulassung komme. Welche voraussetzung muss ich erfüllen und wie ist das mit dem Tüv oder ähnliches in der Schweiz? :jump:

  • Hallo!
    Also du mußt erst mal in der Schweiz wohnen und Arbeiten! Denn nur wenn du als Ausländer dort arbeitest bekommst du eine Aufenthaltsbewilligung!
    L-Bewilligung max 1Jahr Farbe LILA
    C-Bewilligung 5 Jahre!


    Als Deutscher wenn du eine L-Bewilligung oder ähnlich hast, wirst du auf dem Kennzeichen "gebranntmarkt" das heisst auf dem Kennzeichen steht drauf wie Lange du verweilen darfts!


    Genaue Angaben kann ich dir machen! Ist aber ein bissel Arbeit!


    Thema TÜV in der Schweiz= MFK Motor Fahrzeug Kontrolle genannt!


    Ja das ist eigentlich das, was es auch sein sollte, aus Technischer Sicht gesehen!
    Super Streng!
    Alles nach Vorgabe!
    Eintragungen oder ähnlich sehr schwer und genaustens kontrolliert!
    Da wirst du von den Behörden automatisch zu eingeladen!


    P.S. ich kann dir zu allem genaue Angaben mach!
    Da muss ich erst meine Unterlagen durchwühlen!
    Am besten am Telefon sonst schreiben wir uns die Finger wundt!

  • Zitat

    Original von mölle
    Hat hier jemand ne Ahnung wie ich an eine Schweizer Zulassung komme. Welche voraussetzung muss ich erfüllen und wie ist das mit dem Tüv oder ähnliches in der Schweiz? :jump:


    Willst Du in die Schweiz kommen zum arbeiten oder einfach Dein Auto hierher importieren...?


    Zulassung ist so eine Sache, vor allem bei älteren Modellen, wenn sie in der Schweiz nicht typengeprüft wurden (vor allem Problem bei Abgas- und Lärmemissionen). Das einfachste wäre, Du hättest eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Wenn Du vor Deinem Umzug in die Schweiz das Auto 6 Monate besessen hast, kannst Du es Zoll/Mwst- und Automobilsteuerfrei einführen. Bedingung: Musst ihn danach mind. 1 Jahr selber weiterbenützen und darfst ihn nicht weiterverkaufen.


    Dann musst Du ihn nur noch beim Schweizer Strassenverkehrsamt vorführen. Dh. technisch muss er ok sein, aber die Typenprüfung entfällt (Kriegst ein X im Typenschein). Muss einfach technisch i. O. sein. Wir hatten hier ja ab 1986 Kat-Pflicht und in der EU gab es später ja noch Neuwagen ohne Kat. Die kann man so, aber auch nur so, hier zulassen.

    Gruss Mike

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