Guten Abend!
Ich hab mich jetzt schon n Stück durch verschiedene Foren gekämpft, wo sich mit dem §21 Vollabnahme beschäftigt wurde.
Bisher dachte ich (offensichtlich falsch), dass, wenn ein Fzg. länger als 18 Monate abgemeldet ist, eine Vollabnahme nach §21 nötig ist. Nun lese ich aber, dass die 18 Monate nichtmehr stimmen, sondern es nun 7 Jahre sind.
Mein Quattro wurde am 15.05.2003 abgemeldet, also vor etwas mehr als 7 Jahren. Ich habe allerdings den letzten Fahrzeugbrief hier.
Bei einer Sache seh ich aber noch nicht ganz durch: Oftmals steht etwas da von wegen: Wenn alte Papiere noch da und Fzg nicht aus dem Ausland kommt reicht auch eine HU+AU.
Meine Frage nun: Muss ich in Zukunft eine Vollabnahme machen lassen, da Abmeldung länger als 7 Jahre her oder reicht in meinem Fall (da Fzg nicht aus dem Ausland importiert, alter Brief vorhanden) eine normale HU+AU?
MfG Manuel