mal was positives...

  • wollte meinen 80er durch den tüv bringen, habe aber die frist verpaßt. 18 monate sind seit gestern rum
    da nehm ich meine ADAC motorwelt in die hand und was muß ich da lesen??
    18 monate fällt weg!!!!
    ab dem 1.3. wird die frist auf 7 (in worten SIEBEN) jahre verlängert!!!!!
    wer mir das schwarz auf grau nicht glaubt: motorwelt januar 07 seite 44. unter wiederzulasung. da stehts dann schwarz auf weiß.
    mfg pfanni



    na, da warte ich doch gerne noch die sechs wochen...

    Einmal editiert, zuletzt von pfanni ()

  • Gilt das auch für vor dem 01.03. stillgelegte Autos ?


    BG

    Audi 80 2T EZ 06/82

    Audi 80 GTE EZ 03/83

    Audi 80 CD EZ 07/83

    Audi 200 5E EZ 06/81
    Audi 200 quattro EZ 11/85

    Audi 100 CS quattro EZ 02/86

    Audi 100 Avant turbo quattro EZ 01/87

    Audi 100 turbo EZ 12/87

    Audi 100 Avant 2.3 E quattro EZ 02/88

    Audi 200 quattro Exklusiv EZ 08/88

    Audi 90 quattro EZ 90

    VW Golf II GTD EZ 05/86

    MB 308 TSF Metz Feuerwehr EZ 04/81

  • Japp hab ich auch schon von gehört. :]

    Die Einspritzanlage, bildet einen Höhepunkt in der Entwicklung der Gemischaufbereitung. Sie befördert den Vergaser mit einem Fußtritt ins technologische Abseits.

  • gilt für alle autos und moppeds , die abgemeldet sind. auch länger als 18 monate

  • tja, manchmal isses besser, nicht rechtzeitig fertig zu werden...
    jipppiiiiiiieeeeeeeeehhhhhh

  • Das hieße also, dass bei meinem GTE, bei dem der Brief am 23.12.06 erloschen ist, dieser jetzt doch nicht erloschen ist ? Genauso wie fürn Golf, der Ende Oktober 2006 abgemeldet wurde ?


    BG

    Audi 80 2T EZ 06/82

    Audi 80 GTE EZ 03/83

    Audi 80 CD EZ 07/83

    Audi 200 5E EZ 06/81
    Audi 200 quattro EZ 11/85

    Audi 100 CS quattro EZ 02/86

    Audi 100 Avant turbo quattro EZ 01/87

    Audi 100 turbo EZ 12/87

    Audi 100 Avant 2.3 E quattro EZ 02/88

    Audi 200 quattro Exklusiv EZ 08/88

    Audi 90 quattro EZ 90

    VW Golf II GTD EZ 05/86

    MB 308 TSF Metz Feuerwehr EZ 04/81

  • jepp. sieben jahre zeit!!!!!!


    hier mal der orgtext:
    wiederzulassung:


    wer ein stillgelegtes kraftfahrzeug wieder zulassen möchte,
    hat es künftig leichter. für autos und motorräder, die weniger als
    sieben jahre aus dem verkehr gezogen waren,reicht ab märz eine hauptuntersuchung für die neuzulassung. zurzeit ist bei fahrzeugen, die mehr als 18 monate stillgelegt waren, ein aufwendiges und teures vollgutachten erforderlich.

    2 Mal editiert, zuletzt von pfanni ()

  • hallo ,



    ja das is ma ne gute nachricht *daumenhochundfreu*


    und ich hab mich mit meinem typ85 so beeilt :rolleyes:


    naja dann kann ich den wenigstens in ruhe wieder zusammenbauen :]


    gruss

    Einmal editiert, zuletzt von Quattro Micha ()

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