Seit wann ist es denn rechtlich so, das man eine ebay Auktion nicht mehr abbrechen darf und den Wagen jemand anderem verkaufen oder für mehr Geld woanders anbieten darf? Da hab ich wohl wieder was verpasst.
Rein theoretisch hätte ich auch der Verkäufer sein können und das macht mich in dem Fall etwas nachdenklich.
*Huch* ... "Outet" sich da Jemand als auch Einer dieser Strolche, die mehrgleisig fahren?! ... dafür von mir nicht nur EIN :thumbdown: , sondern gleich Derer :thumbdown::thumbdown::thumbdown:
ENTWEDER s t e l l e ich mich einer Auktion incl. deren Bedingungen - und zwar über die v o l l e Auktionszeit!!! ... oooder ich verkaufe das Ding auf konventionellem Wege per Festpreis oder Verhandlungsbasis .. aaaber auf KEINEN FALL Beides gleichzeitig.
Das wurde *afaik* ganz aktuell im Dezember letzten oder Januar diesen Jahres höchstrichterlich und rechtswirksam festgestellt .. und das ist auch gut so.
Sonst kommen solche "Kärtchenhändler", hauen die (unwissenden) Verkäufer übers Ohr ... und prellen die (hier) gesamte Audi B2/C3-Community - und auch alle anderen Bieter einer Auktion - um ihre reelle Chance.
... und wer nicht hören will muss fühlen. ... und der Käufer und *stante-pede* gleich auch Wiederverkäufer hat in diesem Falle m i ch um die Chance gebracht, das Auktionsobjekt fair zu ersteigern ... und damit begründet sich für mich ein Anspruch auf Schadensersatz.
Mit Abbruch der Auktion geht der Anbieter einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion ein ... und wenn das nur EIN €uro ist. *basta* .. wir sind ja hier nicht im Wilden Westen
Diese ganzen "Floskeln" wie z.B. "Einen Verkauf außerhalb eBay (oder sonst welchem Auktionshaus, ob Online oder live vor anwesendem Publikum) behalte ich mir vor" ist rechtlich null und nichtig.
Das Ganze gründet sich auf die Regel, dass nicht irgend Einer alle anderen übertönend in den Raum schreit wie ein Kärtchenhändler: Ich geb' Dir *zwei-Geld-Fuffzisch* und das Teil gehört mir. Da ist bei der realen Auktion ja auch der Auktionator, der dann sofort *VETO* schreit.
=> ERST das ENDE der Auktion abwarten; DANN kann der Kärtchenhändler zum HÖCHSTBIETENDEN gehen . und nicht zum Einsteller der Auktionsware .. und den dann höflich fragen, ob er ihm das Teil abkaufen darf. - - DENN: Die Ware gehört ihm dann ja gar nicht mehr, sondern ist gegen Zahlung des AKTUELL zum Zeitpunkt des Endes der Auktion; egal ob regulär oder mutwillig abgebrochen "designiertes Eigentum des Höchstbietenden"
... *und-das ist gut so*
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Ich hatte den Auktionseinsteller ganze 4 Stunden nach Abbruch der Auktion .. und das war im wahrsten Sinne "fünf-vor-zwölf" - wohlgemerkt in der Nacht! darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug nicht ohne meine Zustimmung als Höchstbietender an Dritte herausgeben darf .. und er hat's trotzdem gemacht - bzw. die Auktion erst dann abgebraochen, als das Geld auf dem Tisch und der Kaufvertrag unterschriebven war - um ganz auf "Nummer sicher" zu gehen.
Und solchen "Zeitgenossen" gehört wirklich ordentlich auf die Finger gekloppt.
... und aus genau dem Grunde darf der Auktionseinsteller jetzt bluten ... und der angebliche "private An- und jetzige Verkäufer" des ehemaligen Auktionsobjekts kriegt auch mal Besuch vom Finanzamt ... um mal hochnotpeinlich checken zu lassen, ob der das "beruflich" macht ... und damit Steuern hinterzieht. Daaa ist meine Anwältin auch schon dran - damit endlich mal Schluss ist mit diesen Aasgeiern an "Auktionsschnäppchen-Abgreifern"
... und wenn Du ganz artig bist, nenne ich Dir sogar das Aktenzeichen dieses höchstrichterlichen und rechtsgültigen Urteils,
@90quattrotyp85, auf das sich in Zukunft jeder Zivilrichter berufen kann - und auch wird! ... Die müssten sonst ja begründen, warum sie von höchstrichterlicher Rechtssprechung abweichen - und DAS macht A r b e i t ... UND bringt Ärger *you-know?!*
.. und die Sache mit dem Mindestpreis gilt analog: Erst wenn NACH der Auktion der Mindestpreis nicht erreicht ist, darf der Artikel außerhalb der Auktion frei verkauft werden; INNERHALB des AUktionszeitraums gilt für alle Bieter der sogenannte "Veräußerungsschutz".
... und jetzt würde ich an Deiner Stelle hochnotpeinlich überlegen, ob Du weiter solche "illegalen Spielchens" treiben willst.
Wenn ICH dann das Opfer dabei bin, zerre ich Dich bis vor den Kadi :!: ... und DAS ist ein Versprechen :!: