Beiträge von Automatikx


    Geht auch so:


    hatten einen GL von 1982, 9 Jahre Standzeit, 6 Vorbesitzer mit 170tKM gekauft.
    AGA erneuert, Bremsen gewartet, Armaturenbrett gewechselt, einen Kotflügel vorn rechts getauscht, vollgetankt, gewaschen und zum TüV HU und H Abnahme gemacht - ohne erkennbare Mängel abgenommen.
    Der Wagen hat sagenhafte 500€ gekostet.


    Dagegen einen 1,6er TD aus erster Hand angeschaut, der immer in der Garage stand und eine neue HU hatte.
    Das Auto war ein angemeldetes Wrack mit verbastelter Hutablage, Heckschaden rechts, Frontschaden rechts mäßig bis Saumäßig repariert.
    Wurde eben abgenutzt und nicht ordentlich gewartet.
    Dennoch war der Besitzer von seinem Wagen im "Bestzustand" überzeugt.


    Schwer machen geht immer...

    Hallo,
    es bleibt wohl nur jedem Quattrofahrer übrig per Einzelgutachten die 225 50 15 eintragen zu lassen,was aber kein grosses Problem ist.


    Etwas mehr Unterstützung duch Audi Tradition wäre aber nicht schlecht ,denn ihre Quattro brauchen ja bestimmt auch mal neue Reifen.
    lg.


    Audi lässt bei Conti in Aachen mal eben ein zwei Sätze aus dem Keller holen.... :whistling:

    Wusste gar nicht das mein 90er nen Hecktreffer hatte.
    Mist.


    Also kannst Du Deine Aussage nicht belegen.
    Und solange auf der Rückleuchte der Verwendungsbereich drauf steht und ein E-Prüfzeichen, wird die der TüV so eintragen.


    Und damals war das keine Gefälligkeits Eintragung.
    Du weist noch wie der TüV Stuttgart vor 20 Jahren so drauf war?
    ...


    Also, daß man ein kurzes Stück in eine Lücke schieben kann, ohne die Scheibe ausbauen zu müssen, davon hatte es hier jetzt ja keiner...

    Oh, Asche auf mein Haupt.
    Vielleicht doch für den Einen oder Anderen trotzdem interessant das zu wissen, bevor er die gesamte Leiste demontiert.


    Einen Tag....da kriegst ja einen Fingerkrampf...da stimme ich Thomas zu - in einer Stunde ist eine Scheiben draussen und (mit Leisten) wieder drin.

    Nicht immer lässt sich mal eben die Scheibe ausbauen.
    Wenn doch, wird wie ich schon schrieb, wird nicht mal der Kaffee kalt

    Klar geht das bei eingebauter Scheibe.
    Wichtig dabei viel Zeit nehmen (wenn es nur eines der vier Teile ist), zwei (hundert...) Holzspatel (die steckt Dir der Arzt in den Hals und verlangt noch das Du "Aahhh" sagen sollst), viel Geduld und langsam rein fummeln.
    Wenns nur drum geht geschrumpftes Material anstückeln, geht das so recht gut.
    Für einen kompletten Satz entweder minimum einen Tag einplanen oder zu zweit mal eben die Scheibe raus holen und wieder einsetzen.
    Dabei wird noch nicht mal der Kaffee kalt.

    Spraydose hat am Auto auch nix verloren.
    Vernünftig Basislack gespritzt (lackierfertig beim Lacker angemischt nach einem Teil im Originallack) und danach den Klarlack drüber.
    Alles andere bereitet auf Dauer keine freude.
    Nitrolack aus der Dose wird eh nur noch nach Computerfarbtabelle (die noch nicht mal den richtigen Ton trifft) gemischt, nicht wie der Topf beim Lacker mit Farbkarte und Feinwaage (auch immer seltener).

    Wie immer am besten vorher mit dem Prüfer Deiner Wahl absprechen.
    Wenn der nicht auf die vollen 30 Jahre besteht und die "es war möglich zu der Zeit, da machbar und am Markt" Regel dafür beansprucht, passt das schon.


    Alle zwei Jahre HU ist selbstredend.
    Was würde der Prüfkoloss denn noch verdienen, wenn alle nur noch Oldtimer fahren weils keine Untersuchungen für Historisches Kulturgut gäbe.
    Oldies unterliegen auch dem Verschleiß und können für den Straßenverkehr unsicher werden.


    Aber schön wärs schon. Wer sein Alteisen pflegt :D

    Die größte Sorge macht mir der 16V-Turbo Motor. Wurde aber 1996 eingetragen, wie alles andere auch.

    Nur Originalausführung oder Motor aus der Fahrzeugbaureihe (bezieht sich auf die Typenbezeichnung, nicht Karosserieform :D ) zulässig.
    Steht so im Anforderungskatalog uA von TüV, GTÜ und im Download von Fünfendercoupe.
    Ist die Eintragung über 30 Jahre her, kann ein H auch erteilt werden (Aussage eines TüV Prüfers).


    Wenn der Prüfer seinen Ermessensspielraum mächtig weitet, kann er Dir aber den Motor mit H abnehmen.
    Bis bei einer HU ein anderer Prüfer nicht der gleichen Meinung ist, dann kommt das H wieder weg...

    Warum soll eine Bremse einer hinteren Antriebsachse größer sein als die Bremse, die der Physik nach die größte Bremsleistung erbringen muss.
    Wer bremst geht vom Gas und der Antrieb bremst bei Kraftschluss zwischen KW und Asphalt mit...
    Das eine Bremse im Rennsport hinten schon mal überbremsen soll ist gewollt und muss beherschbar sein.
    Der Otto normalo hat die Bremse mit der er sich nicht um die Hochachse dreht.
    Die wurde glaub seit Erfindung der Bremse von x Ingeneuren und Tüftlern verbessert und weiterentwickelt.
    Aber keiner von all denen hat die Physik für den Normalo abgeschafft.
    Selbst ein 40T LKW hat vorn die größte Bremsleistung.
    Sonst würde die Fuhre bei einer echten Vollbremsung an der VA nicht so eintauchen, sondern sich drehen.
    Na, wer weis warum die Streckbremse verboten wurde?
    Aber wer mit seiner Lebensversicherung expermientieren will, soll alleine an einem Baum zerschellen :8(