es erlischt die betriebserlaubnis wenn man mit auf xenon umgebauten De-scheinwerfern im C4 fährt...
das blendet deutlich mehr als das normale halogen (die bekanntermaßen MÜLL sind) und ist ILLEGAL!! war gestern beim tüv und da hat der das zufällig erwähnt das da öfter leute da sind mit so umrüstsätzen bzw umgebauten linsenscheinwerfern kommen und es ist eben NICHT okay...
wenn dann muss man eben orginale kaufen ... wenn die verrecken dann würde ich halt passende xenonbrenner umbauen.. (war warscheinlich schon wieder nicht okay wäre)
und sogar die weißen blinker sind nicht legal wenn sie nachgefertigt wurden aus den formen für die orangen.. (auch wenn ein e zeichen drin ist im guß), schon garnicht die die keine zeichen haben!
nur wenn wir hier schonmal am klugscheissen sind.
und das mit den alten hasen ... die damals noch die weißheit mit ............................... (und NIE etwas tun würden das die betriebserlaubnis erlöschen würde..)
persönlich habe ich weder lasierte rückleuchten noch umgebaute xenon scheinwerfer. mich regt nur manchmal auf wenn manche leute so auf einer schiene fahren die sie selbst nich einhalten!