Neue Fahrzeugpapiere anfordern - hat jemand Erfahrung?

  • Servus beinand',


    ich habe eine Gelegenheit genutzt, eine Facelift-Limosine zu kaufen. Leider hat die Vorbesitzerin einen Teil der Fahrzeugpapiere verschlampt, was mir aber beim Kauf schon bekannt war. Es gibt zwar den letzten TÜV- und AU-Bericht im Original, aber weder Brief noch Schein bzw. Zul.-Besch. Teil I und II. Den Fahrzeugschein gibt's als Kopie. Dafür gibt es eine handschriftliche Erklärung der Vorbesitzerin, daß sie rechtmäßige Eigentümerin des Fahrzeugs ist und die Papiere verloren hat.

    Auf die Dame kann man leider nicht mehr bauen, da krank und geistig nicht mehr auf der Höhe.

    Wie stehen die Chancen, da neue Zulassungspapiere zu bekommen? Nach meinen Recherchen wäre das kein Problem, wenn der bzw. die letzte Eigentümerin persönlich auf der Zulassungsstelle den Verlust der Papiere meldet oder eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung abgibt. Beides ist aber realistisch nicht machbar bei der alten Dame. Gibt's Alternativen?

    Davon hängt ja letztendlich ab, ob ich den Wagen schlachte oder doch als Ganzes verkaufe. Der Zustand ist rostmäßig an sich gut, aber ein nicht optimal reparierter Heckschaden trübt den Gesamtzustand ein bisschen. Innen ist er top, SC-Ausstattung. Triebstrang Fronti DT mit Viergang und ohne Servo, also nicht unbedingt Wunschausstattung. Der Aufwand zur Wiedererlangung der Papiere sollte sich also eher in Grenzen halten.


    Für Tips und Anregungen wäre ich dankbar.


    Gruß Chris

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  • Wie stehen die Chancen, da neue Zulassungspapiere zu bekommen?

    Auf Deine Frage bekommst Du viele verschiedene Antworten, die Dir nichts nützen werden, ist wohl länderabhängig.

    Warum nimmst Du nicht den Telefonhörer und fragst bei der für Deinen Landkreis zuständigen Zulassungsstelle nach?



    Du hast die Frage selbst beantwortet, der letzte Eigentümer muß zu seiner Zulassungsstelle und dort den Verlust erklären.

    Wie kommst Du auf diese Aussage??? Wie soll das funktioneren, wenn der letzte Eigentümer nicht mehr unter den Lebenden weilt oder

    wie hier evtl. dement ist????

    Gruß
    Ralph


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    Audi 80 Quattro KK - angemeldetes Stehzeug mit Vollausstattung

  • Ja, das ist der schnelle und "einfache" Weg, den man auch überall nachlesen kann. Würde aber bedeuten, daß grundsätzlich z.B. ein Scheunenfund oder sonst ein Fahrzeug ohne Papiere, bei dem der letzte Eigentümer nicht bekannt oder bereits verstorben ist, nie wieder zulassungsfähig wäre. Das glaube ich nicht so ganz.

    Ich habe mir damals für meine erste Zündapp ohne Papiere und unbekanntem Vorbesitzer auch neue Papiere geholt, dazu brauchte man eine sogenannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung". Ist bei einem Fahrzeug mit Versicherungskennzeichen natürlich etwas anders als beim Pkw, aber sollte doch generell möglich sein?

  • Nach meinen Recherchen wäre das kein Problem, wenn der bzw. die letzte Eigentümerin persönlich auf der Zulassungsstelle den Verlust der Papiere meldet oder eine notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung abgibt. Beides ist aber realistisch nicht machbar bei der alten Dame. Gibt's Alternativen?

    Eine Alternative wäre, dass der Dame ein gerichtlich bestellter Betreuer an die Seite gestellt wurde oder die Dame einer/einem Vertrauten eine Vorsorgevollmacht erteilt hat, als sie geistig noch fit war. In beiden Fällen können diese Vertreter dann offiziell im Namen besagter Dame als gesetzliche Vertreter deren Rechtsgeschäfte wirksam vornehmen, u.A. also auch eidesstattliche Verlustmeldungen abgeben.


    Wie kommst Du auf diese Aussage??? Wie soll das funktioneren, wenn der letzte Eigentümer nicht mehr unter den Lebenden weilt oder

    wie hier evtl. dement ist????

    Bei "nicht mehr auf dieser Welt Wohnenden" gibt's in den meisten Fällen Erben, auf Die das Eigentum des Erblassers übergeht.

    "L E B E N" . . .


    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Lo. ()

  • Würde aber bedeuten, daß grundsätzlich z.B. ein Scheunenfund oder sonst ein Fahrzeug ohne Papiere, bei dem der letzte Eigentümer nicht bekannt oder bereits verstorben ist, nie wieder zulassungsfähig wäre. Das glaube ich nicht so ganz.

    Nein . Ist auch zum Glück nicht so.

    Der Vorgang ist der gleiche wie bei deinem Moped.

    Du musst halt nur mit der Unbedenklichkeitsbesheinigung und dem Auto zum TÜV und dort eine Einzelabnahme machen lassen.

    Informiere dich vorher bei deinem TÜV , Dekra oder woauchimmer was du an Papieren brauchst und was es kostet.

    ZJGVJTWCANY

  • Ich glaube sogar wenn das Auto aktuell abgemeldet ist hast du keine andere Chance als die Einzelabnahme .

    Der letzte Besitzer kann bei der Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung mit den Fahrzeugdaten anfordern.

    Das erleichtert die Einzelabnahme.


    Im Fall meines Audi 100 war das so.

    Aber frag auf jeden Fall bei der Zulassungsstelle ond oder TÜV nach.

    Kann ja sein dass es doch einfacher geht.


    Gruß

    Jürgen

    ZJGVJTWCANY

    • Hilfreichste Antwort

    Hallo,

    Ich habe so etwas vor allerdings einigen Jahren mal gehabt.

    Das mit der eidesstattlichen Erklärung funktioniert wohl eher nicht, wenn überhaupt gar keine Papiere mehr vorhanden sind.


    Damals musste zusammen mit einem Nachweis des Erwerbs die Fahrgestellnummer beim KBA in Flensburg aufgeboten werden, ob diese nicht irgendwann als gestohlen gemeldet wurde.

    Danach war eine Vollabnahme fällig.

    Möglicherweise ist das heute anders.


    Nach meiner Erfahrung wissen auch die Mitarbeiter der Zulassungsstellen nicht was genau zu tun ist.

  • 1. Frag bei deiner für dich zuständigen Zulassungsstelle. Ohne einen Eigentumsnachweis, der dich berechtigt, könnte es schwierig werden.


    2. Sollte soweit alles i.O. sein, wird das Fahrzeug im Bundesanzeiger sechs Wochen aufgeboten. Danach gibt es dann die neuen Papiere. War vor ein paar Jahren noch so. Eine Vollabnahme durch den TÜV ist selbstverständlich.


    3. Soweit mir bekannt, gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nur vom Zoll, nach einem Import.


    Viel Erfolg

    Bernd

    Sie: Brauchen wir das wirklich?
    Er: Nö, aber ich hatte Bock drauf!


    Don't be late.

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