Nachrüst-Kat ausbauen?

  • Guten Abend.

    Wie verhält es sich eigentlich wenn ich aus einem Fahrzeug das ursprünglich ohne Kat war und später einen Nachrüst Kat bekommen hatte ausbaue. Bekomme ich den noch zugelassen?

    Ich kenne mich da nicht aus da mein Coupe ja sowieso o-Kat war und ist und mich diese ganze Thematik bisher betroffen oder interessiert hat.

    Habe nur Räuberpistolen gehört dass man einen Kat zwar nachrüsten aber später blos nicht wieder entfernen darf.

    Wenn das betreffende Fahrzeug ein H bekommt wird doch sowieso keine AU gemacht?

  • Alles klar Danke.

    Habe eben den Gesuch von Käpt'n Silberfisch mit den Schrauben gelesen. Und zur Zeit ja den Vergaser meiner Limo im Coupe. Als ich den Limovergaser ausgebaut hatte war da ein Alu-Zwischenstück dabei wo man noch einmal einen extra Unterdruckschlauch anstecken kann. Der war vermutlich noch von dem sch*** Nachrüst Kat den ich damals als erstes ausgebaut als ich die Limo bekommen habe. Da habe ich mir neulich gesagt "das Teil schmeiße ich dann raus wenn ich den Vergaser zurückbaue". Und eben das Ding mit den Schrauben eben gelesen, gemessen... 125mm. dann wäre sie zu lang. Käpt'n Silberfisch ich habe deine Schrauben! ^^

    huch.. sind bei meinem Vergaser ja nur 3 die ich anbieten könnte.

    Einmal editiert, zuletzt von Katzenreh ()

  • Den Kat bekommst du, wie bereits gesagt, problemlos ausgetragen. Aber nur die Nachrüstkats. Eine Au ist aber auch nach der H-Abnahme weiterhin für dein Fahrzeug fällig. Da geht es immer nach der EZ des Fahrzeuges. Für Fremdzündungsmotoren ist das Datum 01.07.1969 und für Selbstzünder 01.01.1977. somit sind alle B2 AU-pflichtig

    Meine Fahrzeuge:

    Audi 80 Quattro (Miss Oktober 2019) Bj. 83

    Audi Quattro (Miss Februar 2020) Bj. 84

    Audi Coupé Quattro (Miss März 2021) Bj. 87

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