Französische Doppelscheinwerfer

  • Ich habe noch diesen Satz rumliegen, es sind gelbe Doppelscheinwerfer auf einem französischen urquattro. Bin mir gerade nicht so sicher, was ich damit machen soll - aufheben oder verkaufen. Darf man damit eigentlich noch fahren? Sehr gelegentlich sehe ich noch französische Youngtimer mit gelbem Licht, aber wie ist das, wenn das Auto ursprünglich weiße Scheinwerfer hat?




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  • Die 'Gelblinge' sind nach einer Übergangsfrist auch im Stammland Frankreich seit *afaik* 2011 nicht mehr zulässig. Gelobt sei die EU-Harmonisierung.


    Abgesehen davon, dass die Lichtausbeute nochmal ne Klasse grottenschlechter ist als bei den ungefärbten Streuscheiben der Doppel-Rechteckscheinwerfer der ersten Uri- bzw. Coupébaureihe.


    Allerdings: Vertickt kriegste die Dinger allemal. Es gibt genügend Leute, die Dir die Scheinwerfer liebend gerne abkaufen ... aus welchen Gründen auch immer.

    Vielleicht sind Die ja Großgrundbesitzer mit eigenem privaten Straßennetz?! :/

    "L E B E N" . . .


    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

  • Meines Wissens leider nicht.

    Ich erkundige mich aber trotzdem mal, ob es für die offiziell anerkannten Oldtimer "Voitures Anciennes" diesbezüglich Ausnahmen gibt.


    Für diese Sonderzulassungsform "Voiture ancienne" gibt es gesonderte Bestimmungen, die Zulassungsvoraussetzungen sind allerdings strenger als die Erlangung des H-Kennzeichens in Deutschland.

    Meinen 90er musste ich wieder rückrüsten auf weißes Licht, sonst wäre er durch die nächste "Contole technique" gerasselt ... aber Der ist ja auch nur ein "Voiture de collection", was sich lediglich in bei den Versicherungsbeiträgen bemerkbar macht. Schwarze Nummernschilder darf ich damit aber fahren. :)


    ... Aber *schau'n mer mal, dann seg'n ma' schóo* - wie ein bayerischer ex-Kaiser zu sagen pflegt(e)


    Nachtrag:


    Ich hab' da schon was gefunden und hänge die automatische Übersetzung mal hier an: (Quelle: Gelbe Scheinwerfer von Automobilen - Ornikar )

    Ich interpretiere den Zitatinhalt so, dass gelbe Leuchten weiterhin erlaubt sind, falls die französische Typgenehmigung für das Fahrzeugmodell (Homologationsurkunde) entweder nichts über weiße Scheinwerfer enthält bzw. explizit gelbe Scheinwerfer dort eingetragen sind.

    Das dürfte dann für alle Fahrzeuge gelten, die vor dem 1. Januar 1993 homologiert wurden. Das war der Termin des Inkrafttretens der EU-Richtlinie in Frankreich, das weißes Abblend- und Fernlicht bei Neuzulassungen vorschrieb.


    Nebelscheinwerfer bleiben übrigens von dieser Regelung nach EU-Recht (also auch in Deutschland) unberührt, da Diese zulassungsrechtlich nicht als "Fahrlicht" klassifiziert sind. Alle gelben Scheinwerfer bzw. Streuscheiben müssen original in einem definierten Gelbton eingefärbt sein und dürfen nicht gelb (oder andersfarbig) z.B. foliert werden, da damit ihre Bauartgenehmigung erlöschen und das E-Prüfzeichen automatisch ungültig werden würde.

    "L E B E N" . . .


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    2 Mal editiert, zuletzt von Lo. () aus folgendem Grund: Nachtrag französische Zulassungsordnung

  • Immer wenn man die Meinung der Mehrheit teilt, ist es Zeit, sich zu besinnen“ – Mark Twain
    Die deutsche Sprache ist Freeware, Du darfst sie benutzen, aber sie ist nicht Open Source, Du darfst sie nicht verändern.
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    Mit vier, spielt fünf.


    Gruß J :) chem

    Einmal editiert, zuletzt von Jochem ()

  • Moin,

    hasDu den von mir verlinkten Artikel ganz gelesen?


    Zitat

    Die Ausnahme: Gelbe Scheinwerfer für starken Nebel.

    Scheinwerfer für Nebel bilden eine Ausnahme von § 50. Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt

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