Ich habe noch diesen Satz rumliegen, es sind gelbe Doppelscheinwerfer auf einem französischen urquattro. Bin mir gerade nicht so sicher, was ich damit machen soll - aufheben oder verkaufen. Darf man damit eigentlich noch fahren? Sehr gelegentlich sehe ich noch französische Youngtimer mit gelbem Licht, aber wie ist das, wenn das Auto ursprünglich weiße Scheinwerfer hat?
Französische Doppelscheinwerfer
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Kannst du in D vergessen.
Da gibt es ne Baujahresgrenze von ich glaube irgendwas Ende der 60er...
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Die 'Gelblinge' sind nach einer Übergangsfrist auch im Stammland Frankreich seit *afaik* 2011 nicht mehr zulässig. Gelobt sei die EU-Harmonisierung.
Abgesehen davon, dass die Lichtausbeute nochmal ne Klasse grottenschlechter ist als bei den ungefärbten Streuscheiben der Doppel-Rechteckscheinwerfer der ersten Uri- bzw. Coupébaureihe.
Allerdings: Vertickt kriegste die Dinger allemal. Es gibt genügend Leute, die Dir die Scheinwerfer liebend gerne abkaufen ... aus welchen Gründen auch immer.
Vielleicht sind Die ja Großgrundbesitzer mit eigenem privaten Straßennetz?!
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Darf man auch keine alten Autos mehr mit diesen (originalen) Scheinwerfern fahren, Lo?
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Meines Wissens leider nicht.
Ich erkundige mich aber trotzdem mal, ob es für die offiziell anerkannten Oldtimer "Voitures Anciennes" diesbezüglich Ausnahmen gibt.
Für diese Sonderzulassungsform "Voiture ancienne" gibt es gesonderte Bestimmungen, die Zulassungsvoraussetzungen sind allerdings strenger als die Erlangung des H-Kennzeichens in Deutschland.
Meinen 90er musste ich wieder rückrüsten auf weißes Licht, sonst wäre er durch die nächste "Contole technique" gerasselt ... aber Der ist ja auch nur ein "Voiture de collection", was sich lediglich in bei den Versicherungsbeiträgen bemerkbar macht. Schwarze Nummernschilder darf ich damit aber fahren.
... Aber *schau'n mer mal, dann seg'n ma' schóo* - wie ein bayerischer ex-Kaiser zu sagen pflegt(e)
Nachtrag:
Ich hab' da schon was gefunden und hänge die automatische Übersetzung mal hier an: (Quelle: Gelbe Scheinwerfer von Automobilen - Ornikar )
ZitatWas das (französische !) Straßenverkehrsgesetz sagt
Zwei Artikel des Straßenverkehrsgesetzes beschreiben die offiziellen Beleuchtungsverfahren, die eingeführt werden müssen:
In Artikel R313-2 heißt es: "Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, muss jedes Kraftfahrzeug vorne mit zwei oder vier Scheinwerfern für Fernlicht ausgerüstet sein, die gelbes oder weißes Licht nach vorne aussenden, um die Straße nachts an einem klaren Tag über einen Mindestabstand von 100 m wirksam zu beleuchten."
In Artikel R313-3 heißt es: "Sofern in diesem Artikel nichts anderes bestimmt ist, muss jedes Kraftfahrzeug vorne mit zwei Scheinwerfern für Abblendlicht ausgerüstet sein, die nach vorne ein gelbes oder weißes Licht abgeben, das es ermöglicht, die Straße nachts an einem klaren Tag für eine Mindestentfernung von 30 Metern wirksam auszuleuchten, ohne andere Fahrer zu blenden."
So scheint nach der Straßenverkehrsordnung die Verwendung von gelben Scheinwerfern theoretisch völlig legal zu sein.
Verstoß im Zusammenhang mit nicht konformer Beleuchtung
Im Falle einer Straßenkontrolle, wenn ein Fahrzeug mit gelben Scheinwerfern ausgestattet ist, während sein Homologationsgenehmigungsbericht (Anm: heutiges CoC-Dokument) anzeigt, dass die Scheinwerfer weiß sind, erhält sein Besitzer eine Geldstrafe der 3. Klasse, da die Scheinwerfer nicht den ursprünglich am Fahrzeug installierten entsprechen. Dieser Verstoß erfolgt in Form einer festen Geldbuße von 68 €, hat aber keinen Entzug eines Punktes nach sich.
Ich interpretiere den Zitatinhalt so, dass gelbe Leuchten weiterhin erlaubt sind, falls die französische Typgenehmigung für das Fahrzeugmodell (Homologationsurkunde) entweder nichts über weiße Scheinwerfer enthält bzw. explizit gelbe Scheinwerfer dort eingetragen sind.
Das dürfte dann für alle Fahrzeuge gelten, die vor dem 1. Januar 1993 homologiert wurden. Das war der Termin des Inkrafttretens der EU-Richtlinie in Frankreich, das weißes Abblend- und Fernlicht bei Neuzulassungen vorschrieb.
Nebelscheinwerfer bleiben übrigens von dieser Regelung nach EU-Recht (also auch in Deutschland) unberührt, da Diese zulassungsrechtlich nicht als "Fahrlicht" klassifiziert sind. Alle gelben Scheinwerfer bzw. Streuscheiben müssen original in einem definierten Gelbton eingefärbt sein und dürfen nicht gelb (oder andersfarbig) z.B. foliert werden, da damit ihre Bauartgenehmigung erlöschen und das E-Prüfzeichen automatisch ungültig werden würde.
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Lustig... EU hin oder her, in NL sind die gelben Scheinwerfer an alten Fahrzeugen immer noch erlaubt, auch wenn man sie nie mehr sieht...
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Hallo
Hab im Uri gelbe Nebelscheinwerfer. Gilt das dafür auch? Bei der HU noch nie Probleme gehabt.
Gruß Jürgen
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Moin,
hasDu den von mir verlinkten Artikel ganz gelesen?
ZitatDie Ausnahme: Gelbe Scheinwerfer für starken Nebel.
Scheinwerfer für Nebel bilden eine Ausnahme von § 50. Anders als gelbes Abblendlicht dienen gelbe Scheinwerfer für Nebel nicht der Fahrbahnbeleuchtung. Deshalb sind gelbe Nebelscheinwerfer erlaubt
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Ah OK
Jetzt hab ich es gelesen.
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