H-Zulassung, Motorumbau G-kat auf U-kat möglich?

  • Hi zusammen,


    ich habe mal eine etwas speziellere Frage.

    Es geht um einen seltenen Allradwagen (nicht Audi, nicht VW), BJ87, der ab Werk nen Sauger mit G-Kat besitzt. Ich würde ihn gern auf die zeitgleich gebaute Turboversion umrüsten (das ist dort sehr einfach, nahezu p&p), allerdings gabs die Turbos i.d.R. nur mit U-Kat.


    Das Auto hat eine H-Zulassung und ist steuerlich somit sowieso auf die Pauschale von 192,- festgelegt.


    -Geht das legal?

    -Macht der TÜV eine Umschlüsselung?

    -Wie ist das mit der Verschlechterung des Abgasverhaltens?


    Ein Freund meinte, dass das bei alten LTs s geht, dass der Abgasschlüssel genullt wird, wenn ein abgasmäßig schlechterer Motor eingebaut wird.

    Bei meinem 32B Syncro wurde ich an der Zulassungsstelle gefragt, ob ich den nachgerüsteten U-Kat noch eingetragen lassen will, oder ob man es im Rahmen des Oldtimerstatus nicht mehr erwähnt.


    vllt weiß jemand was dazu.

  • Geht legal so nicht. Wenn das Fahrzeug Original mit G-Kat ausgeliefert wurde, dann darf sich das Abgasverhalten nicht verschlechtern. Heißt in dem Fall, dass der G-Kat immer drin bleiben muss, egal welcher Motor nachträglich verbaut wird.

    Meine Fahrzeuge:

    Audi 80 Quattro (Miss Oktober 2019) Bj. 83

    Audi Quattro (Miss Februar 2020) Bj. 84

    Audi Coupé Quattro (Miss März 2021) Bj. 87

  • Ist quasi aus erster Hand. Wenn du es schriftlich haben möchtest, dann such im www nach Paragraph 30 StVZO.

    Meine Fahrzeuge:

    Audi 80 Quattro (Miss Oktober 2019) Bj. 83

    Audi Quattro (Miss Februar 2020) Bj. 84

    Audi Coupé Quattro (Miss März 2021) Bj. 87

  • G-Kat in Verbindung mit 'nem Turbomotor ist natürlich möglich, Robin.

    Die letzten Modelljahre des Uri waren ja schließlich auch mit G-Kat Abgasreinigung ausgerüstet. ;)


    Im von chaosmm geschilderten Fall war der Turbomotor lediglich zusammen mit einem U-Kat System im "Spenderfahrzeug" verbaut, hatte also keine Lambdaregelung. Diese müsste dann bei der von ihm geplanten Transplatantion in ein originäres G-Kat Fahrzeug dann nachgerüstet werden

    .. eben weil sich bei einer technischen Modifikation das Abgasverhalten ggü. Auslieferungsstand des Fahrzeugs nicht verschlechtern darf.


    U-Kat Fahrzeuge werden abgasrechtlich mittlerweile katlosen Fahrzeugen gleichgestellt.

    "L E B E N" . . .


    ... ist das langsame Ausatmen der Vergangenheit
    und das tiefe Einatmen der Gegenwart,
    um genügend Luft für die Zukunft zu haben.

  • Hey,


    hab ja auch auch ein "Fremdfabrikat" mit Turbo und G-Kat. Um besseren Durchsatz im Abgasstrang zu bekommen ist ein 200 Zellen Kat ins originale Kat Gehäuse gekommen. Abgaswerte ? Voll ok. Auch ja, H-Kennzeichen hatter auch.


    Bremse updaten, Turbomotor rein und Spaß haben.

    Aber vorher mal mit nem TÜV'i sprechen. Ich finde, die werden jede Woche "komischer".

    Gruß Frank.


    Nur zum Spaß: Audi Coupe GT 5E, Typ 81, EZ: 13.03.1984, MKB: KE+
    Meine Coupe website: www.GT5E.de

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